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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2026-05-19 · gültig ab dem 19. Mai 2026

§ 1. Geltungsbereich und Anbieter

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform STUDIOVA (nachfolgend „Plattform“) durch Studio-Betreiber, Trainer, Instruktoren und sonstige gewerbliche Anbieter von Fitness-, Wellness- und Schönheitsdienstleistungen (nachfolgend „Studio“ oder „Nutzer“).

2. Anbieter ist BH-Wandex, ul. Ciołka 8 / 210, 01-402 Warszawa, Polen, NIP PL5251917081 (nachfolgend „STUDIOVA“ oder „Betreiber“).

3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als STUDIOVA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

4. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können die Plattform als Studio-Betreiber nicht buchen.

§ 2. Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt durch Bestellung eines kostenpflichtigen Plans (Basic, Standard oder Growth) auf studiova.app oder durch Aktivierung der kostenlosen 14-tägigen Testphase (Trial) zustande.

2. Im Bestellprozess akzeptiert der Nutzer ausdrücklich diese AGB sowie die Datenschutzerklärung und die Dreiseitige Vereinbarung (STUDIOVA / Studio / Klientin) als Ergänzung zu DSGVO Art. 28.

3. STUDIOVA bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail. Der Vertrag wird in polnischer Sprache geschlossen; die deutsche Übersetzung dieser AGB dient der besseren Verständlichkeit. Im Konfliktfall ist der polnische Originaltext maßgeblich, sofern dem Nutzer keine konkrete Verbraucherschutznorm entgegensteht (vgl. § 305c BGB).

§ 3. Leistungsumfang

1. STUDIOVA stellt dem Nutzer eine Multi-Tenant-SaaS-Plattform zur Verfügung, die folgende Hauptfunktionen umfasst:

2. Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan und ist auf studiova.app/de/plans einsehbar.

3. STUDIOVA ist berechtigt, einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und ohne erhebliche Einschränkung des wesentlichen Vertragszwecks bleibt. Wesentliche Änderungen werden mit mindestens 30 Tagen Vorlauf per E-Mail angekündigt.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die aktuellen Preise sind unter studiova.app/de/plans einsehbar. Sie verstehen sich pro Studio und Monat oder Jahr, je nach gewählter Abrechnungsart.

2. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für B2B-Kunden mit gültiger USt-IdNr. aus einem anderen EU-Mitgliedstaat als Polen wenden wir das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG an.

3. Die Zahlung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Klarna oder iDEAL über Stripe Checkout. Bei Zahlungsverzug ist STUDIOVA berechtigt, den Zugang zur Plattform nach schriftlicher Mahnung mit 7-tägiger Frist zu sperren.

4. Die kostenlose 14-tägige Testphase endet automatisch. Wird kein Plan gebucht, geht das Studio nach Ablauf der Testphase in den schreibgeschützten Modus über; die Daten bleiben 90 Tage erhalten und werden dann gemäß § 11 gelöscht.

§ 5. Pflichten des Nutzers

1. Der Nutzer ist verpflichtet:

2. STUDIOVA stellt zur Erfüllung dieser Pflichten Vorlagen in den Admin-Einstellungen → Rechtsdokumente bereit. Die rechtliche Endverantwortung trägt jedoch der Nutzer.

§ 6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

1. Soweit STUDIOVA personenbezogene Daten im Auftrag des Studios verarbeitet (Klientinnen-Daten, Buchungen, Kommunikation), gilt die Dreiseitige Vereinbarung STUDIOVA / Studio / Klientin als Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne des Art. 28 DSGVO. Diese ist Bestandteil dieser AGB und wird beim Buchungsprozess gesondert akzeptiert.

2. Eine Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter ist in der Datenschutzerklärung § 5 einsehbar.

3. Studios mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz können auf schriftliche Anfrage einen separaten AVV / TOM-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag mit technisch-organisatorischen Maßnahmen) gemäß DE/AT/CH-Branchenstandards erhalten.

§ 7. Verfügbarkeit (SLA)

1. STUDIOVA bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % pro Kalendermonat (commercial reasonable). Ausgenommen von dieser Verfügbarkeit sind:

2. Eine Pönale für SLA-Verletzungen ist nicht vorgesehen. Bei wesentlichen, dauerhaften Verletzungen der SLA-Zusage kann der Nutzer den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 9).

§ 8. Haftung

1. STUDIOVA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Für sonstige Schäden haftet STUDIOVA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch in Höhe der vom Nutzer in den letzten 12 Monaten an STUDIOVA gezahlten Gebühren.

3. STUDIOVA haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden, die nicht unmittelbar Folge einer Schlechtleistung sind.

4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

§ 9. Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Bei monatlicher Abrechnung verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt werden.

2. Bei jährlicher Abrechnung (mit 10% Rabatt) beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate; eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit möglich. Eine vorzeitige Kündigung gegen anteilige Erstattung ist nicht möglich.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

4. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail oder Self-Service in den Admin-Einstellungen).

§ 10. Datenexport bei Vertragsende

1. Nach Vertragsende stellt STUDIOVA dem Nutzer für die Dauer von 30 Tagen einen vollständigen Datenexport (JSON-Format, alle Klientinnen-Daten, Buchungen, Zahlungen, Berichte) zur Verfügung. Der Export ist in der Self-Service-Funktion unter Einstellungen → Datenexport abrufbar.

2. 90 Tage nach Vertragsende werden alle Daten des Studios gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach nicht mehr möglich. Aufbewahrungsfristen für gesetzlich erforderliche Dokumente (Rechnungen, Zahlungsbelege) gemäß § 14b UStG / § 147 AO bleiben hiervon unberührt.

§ 11. Geistiges Eigentum

1. STUDIOVA bleibt Inhaber aller Rechte an der Plattform, einschließlich der Software, Datenbankstruktur, UI-Design und Marken.

2. Der Nutzer bleibt Inhaber aller Rechte an seinen eigenen Inhalten (Klientinnen-Daten, Branding-Assets, Klassenbeschreibungen, hochgeladene Bilder).

3. STUDIOVA erhält ein nicht-exklusives, weltweites Nutzungsrecht an den Nutzer-Inhalten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist (insbesondere Hosting, Backup, Anzeige gegenüber Klientinnen).

§ 12. Änderung der AGB

1. STUDIOVA behält sich vor, diese AGB anzupassen. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse angekündigt.

2. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. STUDIOVA wird auf diese Konsequenz in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

3. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderungen zu.

§ 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt polnisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Warschau, Polen, sofern der Nutzer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

3. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes des Nutzers bleiben unberührt, sofern dieser ausnahmsweise als Verbraucher zu qualifizieren ist.

§ 14. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

Wichtiger Hinweis: Diese AGB wurden mit Unterstützung von AI als Skeleton entworfen und sollten vor produktivem Einsatz von einem qualifizierten deutschen Rechtsanwalt geprüft werden. Insbesondere zu prüfen:
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